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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

Datenschutz / eMail

Der User stimmt der Speicherung seiner Daten zu und erklärt sein Einverständnis, Informationen per Email bzw. auch über den Postweg von Lake Events & Emotions, Markus Binder EU zu erhalten. Lake Events & Emotions, Markus Binder EU verpflichtet sich jedoch dazu, dass gespeicherte Userdaten weder an Dritte, mit Ausnahme der im ersten Satz angeführten, weitergegeben, noch zu missbräuchlichen Zwecken im eigenen Unternehmen, benutzt werden. Bei Absagen, Verschiebungen, wesentlichen Veränderungen oder Wiederholungen von Veranstaltungen, die wir rechtzeitig erfahren, werden wir Sie auch per Email verständigen.

 

Zustimmung

Die Nutzung unseres Online Angebots gilt als Zustimmung zur Nutzung und Sammlung Ihrer Informationen. Über Änderungen unserer Richtlinien bezüglich Privatsphäre und Datenschutz informieren wir Sie durch Bekanntmachung auf unserer Seite www.sunsetterrazza.at. Zudem stimmt jeder Besucher der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung mittels Foto oder Film oder ähnlicher Medien aufgenommen wird zur Bewerbung künfitger Veranstaltungen zu.

 

Geltungsbereich, Gerichtsstand, Recht

Gerichtsstand ist für Firmenkunden das sachlich zuständige Gericht in Niederösterreich, für Privatkunden ihr örtlich und sachlich zuständiges Gericht. Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen zur Anwendung.

 

Bestellung

Alle Online Bestellungen sind verbindlich und können nicht storniert oder geändert werden. Der Käufer akzeptiert hiermit auch die mit dem hierstehenden identen AGB derselben.

 

Bezahlung

Eintrittskarten (Preis laut Preisliste), die für den Versand oder Hinterlegung gekauft werden, können per Kreditkarte (VISA oder Mastercard) oder Nachnahme bezahlt werden. Jede Eintrittskarte erhält erst durch vollständige Bezahlung ihre Gültigkeit. Mit dem Abschluß des Verkaufsvorganges ist der Verkauf verbindlich und kann nicht storniert oder modifiziert werden. Das Verkaufsgeschäft kommt jedoch nur zustande, wenn der Buchungsvorgang mit einer gültigen Kreditkarte (VISA oder Mastercard) durchgeführt und der Zahlungsvorgang von der jeweiligen Kreditkartengesellschaft autorisiert wird oder das Geld per Nachnahme eingehoben wird.

 

Verwendung

Bei Verlust einer Zutrittsberechtigung kann kein Ersatz geleistet werden, ebenso für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Zahlungsvorgang von der beauftragten Kreditkartengesellschaft nicht autorisiert wird. Eintrittsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Durch den Erwerb dieser Karte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung des Veranstaltungsortes und akzeptiert auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Bei allen Spielstätten kommt für Zuspätkommende die Einlassregelung der jeweiligen Hausordnung zum Tragen. Eintrittskarten ohne Abriss sind ungültig. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karten ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet. Die Eintrittskarte gilt nicht als Rechnung im Sinne des §11 UStG und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Ton-, Film- bzw. Video- sowie Fotoaufnahmen sind nicht gestattet. Bei Nichtbeachten (vor allem bei Fotografieren mit Blitzlicht!) ist der Veranstalter berechtigt, die Kamera bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Open Air Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. In das Veranstaltungsgelände dürfen keine Regenschirme, Flaschen oder sonstige gefährlichen Gegenstände, usw. mitgenommen werden. Für Regenbekleidung hat der Besucher selbst zu sorgen.

 

Hinterlegung an der Abendkassa

Die Eintrittskarten werden bei der Veranstaltung an der Abendkassa hinterlegt, sofern diese Möglichkeit bei der jeweiligen Veranstaltung angeboten wird. Die Abholung soll unter Vorweis der Reservierungsbestätigung (Email) sowie einem Ausweis als Authentifizierung, erfolgen. Die Übernahme der Karten ist durch Unterschrift zu bestätigen.

 

Veranstaltungsabsage, Änderungen, Rückzahlungen

Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist - mit Ausnahme einer Absage durch den Veranstalter - nicht möglich. Im Falle der Absage einer Veranstaltung kann/können die Karte(n), bis zu zwei Monate nach dem geplanten Veranstaltungsdatum zur Refundierung auf jenem Weg retourniert werden, auf dem sie bezogen wurde(n). Bei Erwerb über andere Vertriebskanäle wird dies von diesen bekanntgegeben. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter (Veranstaltungsstätte) vorbehalten, d.h. sie berechtigen zu keiner Refundierung. Ein Preisminderungsanspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrer Künstler aufgrund höherer Gewalt oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit des Veranstaltungsgeländes aus ebendiesen Gründen ist ausgeschlossen. Im Falle der vom Veranstalter (Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den Künstler verursachten Absage, der Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten,Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt. Bei Fernseh-Übertragungen erteilt der Inhaber dieser Karte der übertragenden Fernseh-Anstalt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen; für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

 

HAUSORDNUNG

 

Hausordnung Sunset Terrazza (Schulze Delitzsch-Straße 7, 3100 St. Pölten)

 

Allgemeines

Bei Open Air-Veranstaltungen kann es auf Grund der Witterung zu unerwarteten Maßnahmen kommen. (Unterbrechung der Darbietungen, Bereichsevakuierung, Zelträumungen…). Diese Maßnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen und durch den Sicherheitsdienst angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten!

Jegliche Art von Gas Kartuschen, Gasflaschen, diverse brennbare Flüssigkeiten sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Campingplatz, Kerngelände, etc.) strengstens verboten!

 

A. Parkplatzordnung

1 Geltungsbereich

Diese Parkplatzordnung gilt für den Parkplatz bei der Sunset Terrazza (Schulze Delitzsch-Straße 7, 3100 St. Pölten).

Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von Besuchern mit gültiger Sunset Terrazza Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen. Mit dem Betreten/Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen.

Am Parkplatz gilt die StVO.

 

2 Verbote

Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken.

Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.

Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten.

 

3 Verantwortlichkeiten

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden am Parkplatz. 

Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

B Platzordnung Bühnen-/Kerngelände

1. Geltungsbereich

Diese Platzordnung gilt für das Bühnengelände (sog. Kerngelände, inkl. Partybereich) auf der Sunset Terrazza.

Das Kerngelände darf von Besuchern nur mit gültiger Sunset Terrazza Eintrittskarte nur während der Öffnungszeit benützt werden. Mit dem Betreten des Kerngeländes erkennt der Besucher die Platzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen.

Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.

Mit dem Zutritt zum Kerngelände erklärt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle und Körpercheck einverstanden. Ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen). (Personen- und Behältnisdurchsuchung)

Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände (auch Parkplatz) gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.

Der Zugang zum ersten Bühnenbereich – Wellenbrecher wird bei den Eingängen durch den Sicherheitsdienst geregelt. Sobald dieser Bereich voll ist, wird er gesperrt, sodass es zu keiner Überfüllung kommt. Wird diese Sperre veranlasst, so sind die Besucher verpflichtet, den Eingang zu diesen Bereichen frei zu machen und den Anordnungen des Sicherheitsdienstes Folge zu leisten.

 

2 Verbote

Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens verboten:

1. Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten

2. Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen und Plastikkanister und Hartverpackungen

3. Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten

4. Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke

5. Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen

6. Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten)

7. Bild- und Tonaufnahmengeräte

8. Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde

9. Die Mitnahme von Drogen

10. Die Mitnahme von Tieren

 

Weiters ist verboten:

1. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art

2. Das Mitnehmen von Speisen

3. Stagediving und Crowdsurfen

4. Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen

5. Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge

6. Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren)

7. Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten

8. Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).

9. Einrichtungen am Campingplatz, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, durch Besucher zu besteigen.

10. Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente.

11. Das Betreten der Bühnen und des Backstagebereiches

 

3 Verantwortlichkeiten

Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.

Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung.

Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Kerngeländes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Kerngelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen.

Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für die Sunset Terrazza und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach der Sunset Terrazza.

Die Missachtung dieser Platzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zur Sunset Terrazza führen. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.

 

 

Lake Events & Emotions

Markus Binder EU

Wilhalm 44

A 3572 St. Leonhard/Hw. 

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